Das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid sind notwendig!
Erklärung zur Pressemitteilung der Stadt Neu-Isenburg vom 26.07.2024 sowie in diesem Zusammenhang auch zu dem Artikel in der Offenbach Post vom 29.07.2024
Stellungnahme von Bertram Abel, der Vertrauensperson des Bürgerbegehrens „Kein Verkauf des Areals der Hugenottenhalle an einen Investor“ in Neu-Isenburg.
Auf der Homepage der Stadt Neu-isenburg wurde mit Datum vom 26.07.2024 eine Pressemittilung mit dem Titel: Gelände der Hugenottenhalle wird nicht verkauft. Es gibt keine Grundlage für die aktuellen Spekulationen“ veröffentlicht. Mit Datum vom 29.07.2024 veröffentlichte die Offenbach Post (op-online) einen Artikel, der stark auf diese Pressemitteilung Bezug nimmt und deren Tenor aufgreift. Der Titel lautet: „Hugenottenhalle Neu-Isenburg: Kein Verkauf des Grundstücks an Investor“. Autor ist Kai Schlichtermann.
Die getätigten Aussagen zur Frage Verkauf der Hugenottenhalle können nicht unwidersprochen bleiben. Als Vertrauensperson für das Bürgerbegehren „Kein Verkauf des Areals der Hugenottenhalle an einen Investor“ in Neu-Isenburg nimmt daher Bertram Abel wie folgt Stellung – nachfolgend lesen Sie die Erklärung in der Langfassung:
Die getätigten Aussagen zur Frage Verkauf der Hugenottenhalle können nicht unwidersprochen bleiben. Als Vertrauensperson für das Bürgerbegehren „Kein Verkauf des Areals der Hugenottenhalle an einen Investor“ in Neu-Isenburg nehme ich daher wie folgt Stellung – nachfolgend lesen Sie die Erklärung in der Langfassung:
Zur Formulierung in der Pressemitteilung der Stadt vom 26.07.2024
In der Pressemitteilung heißt es einleitend: „Aus gegebenem Anlass teilt die Stadt Neu-Isenburg mit, dass es nicht geplant ist, dass Gelände der Hugenottenhalle an einen „Investor“ zu veräußern. Die Stadtverordnetenversammlung hat lediglich am 7. Februar 2024 dem Magistrat einen Prüfauftrag erteilt, wie über verschiedene Modelle die Finanzierung der Sanierung der Hugenottenhalle abgewickelt werden könnte. Verschiedene Finanzierungsmodelle sollen in den kommenden Monaten geprüft und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.“
Die Rathauspresse, die bei der Stadt für die Herausgabe von Pressemitteilungen zuständig ist, nennt hier als Quelle allgemein die „Stadt“. Ein konkreter Funktionsträger, der die Äußerung getätigt haben soll, wird nicht genannt. Weder der Bürgermeister, noch der Magistratsdirektor noch die Stadtverordnetenvorsteherin werden als Quelle für diese Darstellung genannt. Insofern muss man annehmen, dass es sich um eine Interpretation der hausinternen PR-Abteilung handelt, die aus welchen Gründen auch immer zu der oben zitierten Auffassung gelangt ist und sie verbreitet.
Die Drucksache 19/1399: „Privatisierung Hugenottenhalle – Prüfungsantrag der Koalition“
Zu den Beratungs- und Beschlussunterlagen der Stadtverordnetenversammlung von Neu-Isenburg zählt ein Vorgang mit der Bezeichnung „Privatisierung Hugenottenhalle – Prüfungsantrag der Koalition“ (Drucksache 19/1399). Die Dokumente hierzu sind über das öffentliche Bürgerinformationssystem der Stadt Neu-Isenburg auf https://neuisenburg.gremien.info/index.php frei zugänglich und über die Rubrik Recherche leicht zu finden. Zu dem Vorgang liegen vor: Der Antrag vom 23.01.2024, formell eingebracht von der Stadtverordnetenvorsteherin Christine Wagner, der dem zugrunde liegende Prüfantrag vom 13.11.2023, wie er von der regierenden Koalition formuliert ist, sowie das Protokoll zur Beschlussfassung vom 07.02.2024. Zusammen umfassen die Dokumente drei Seiten. Die regierende Koalition, die diesen Antrag begründet hat, setzt sich aus CDU, Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und Freie Wähler zusammen.
Demnach hat die Stadtverordnetenversammlung mit Datum vom 7. Februar 2024 beschlossen: „Der Magistrat wird gebeten folgenden Sachverhalt ergebnisoffen zu prüfen: In welcher Form ist es möglich, die Hugenottenhalle zu privatisieren?“ Dies ist der einzige Inhalt der Beschlussfassung. Dieser Beschluss wurde laut Protokoll mit zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme mit Mehrheit angenommen. Der Vertrauensperson für das Bürgerbegehren ist bekannt, dass die Gegenstimme von Edgar Schultheiß stammt, einem Abgeordneten der Partei DIE LINKE.
Zur Begründung des Antrages durch die Koalition
In dem Antrag der regierenden Koalition in Neu-Isenburg heißt es zur Begründung: „Um unseren Haushalt durch einen Umbau der Hugenottenhalle nicht über Gebühr zu belasten, bitten wir nunmehr um eine Prüfung, welche Möglichkeiten es gibt die Hugenottenhalle zu privatisieren ohne dass die Stadt Garantieren übernehmen muss.“
Weiter heißt es: „Wichtig wäre hierbei weiterhin, dass die Stadt den neuen „Dritten Ort“ dauerhaft anmieten und somit auch die Veranstaltungen und das Betreiben des Gebäudes in eigener Regie gestalten kann.“ Und es folgt abschließend der Satz: „Außerdem stellt sich die Frage, ob mögliche Fördergelder auch einem privaten Investor zur Verfügung gestellt werden könnten, bzw, diese auch umgewidmet werden können, so dass nach Fertigstellung ein reduzierter Mietzins möglich wäre, oder ob die Fördermittel dann verloren gingen.“
Die Vertrauensperson für das Bürgerbegehren stellt hierzu fest
Sämtliche Formulierungen in dem Antrag machen deutlich, dass es um einen Verkauf der Hugenottenhalle an einen Investor geht und um nichts anderes. Der Ausdruck „Privatisierung“ steht im Titel des Antrages und taucht im Text wiederholt auf. An einer Stelle ist explizit von einem „privaten Investor“ die Rede. Mehrfach wird von einer „Anmietung“ gesprochen, entweder direkt oder indirekt, indem von einem Mietzins die Rede ist. Im beschlossenen Antrag ist zusammenfassend von einem „Sachverhalt“ die Rede, der ergebnisoffen zu prüfen sei.
Das Areal der Hugenottenhalle, also Grundstück und Bebauung, gehören bislang der Stadt. Sämtliche Betrachtungen in dem Antrag ergeben nur einen Sinn, wenn ein Verkauf der Hugenottenhalle an einen Investor als Annahme gesetzt ist. Der Antrag der Koalition macht deutlich, dass es für die Stadt nicht um eine Finanzierung, sondern stattdessen um ein Abstreifen der Last einer etwaigen Finanzierung geht. Die Finanzierung aller Maßnahmen, die die Koalition unter den Sammelbegriff „Umbau“ fasst, soll auf Externe abgewälzt werden. Bislang nicht näher bezeichnete Dritte hätten sich dann um die Gesamtheit der Finanzierung zu kümmern, sollten Sie die Hugenottenhalle kaufen und in diese investieren wollen. Die Stadt hätte mit der Finanzierung dann nichts zu tun.
Nach dem Willen der Koalition soll die Stadt dann auch nichts mehr damit zu tun haben. Denn die Stadt soll keine Garantien etwa in Form einer Bürgschaft übernehmen, was die Finanzierung durch den Dritten sicherlich erleichtern würde. Bezeichnenderweise will man das Stellen eines eigenen Finanzierungsbeitrages offenbar erst gar nicht in Erwägung ziehen. Prüfen will man hingegen, ob Fördergelder, also Gelder, die von Dritten stammen, umgelenkt werden können. Davon wiederum, so die Spekulation der Koalition, möge die Stadt dann profitieren. Es wird die Vorstellung äußert, der Investor gewähre dann der Stadt vielleicht einen „reduzierten Mietzins“.
Die Begründung zum Antrag macht deutlich, dass es bei den fraglichen Planungen zur Hugenottenhalle nicht um eine temporäre oder partielle Angelegenheit geht, sondern um eine grundsätzliche und dauerhafte Lösung. Wenn eine Anmietung dauerhaft möglich sein soll, ist klar, dass es sich generell um ein dauerhaft geltendes Modell handeln soll. Durch den Investor soll explizit ein – wenn auch nicht näher bezeichneter – Umbau der Hugenottenhalle finanziert werden. Von einer etwaigen Sanierung ist in dem Antrag keine Rede. Die Frage, ob der Investor von der bestehenden Gebäudesubstanz etwas erhalten soll, lässt der Antrag offen. Davon, dass in dieser Richtung explizit etwas von dem Investor erwartet werden soll, ist in dem Antrag nicht die Rede. Vielsagend wird der neue „Dritte Ort“ sodann schlicht als „Gebäude“ bezeichnet, was auch immer das bedeuten soll.
Aus dem Antrag geht klar hervor, dass nach dem Willen der Koalition die Stadt Neu-Isenburg etwaige Finanzierungsmodelle zum Umbau der Hugenottenhalle weder prüfen soll noch überhaupt prüfen kann. Denn die Finanzierung soll nach dem Willen der Koalition alleine Sache des Investors sein. Eine darlehensgewährende oder bürgschaftsgewährende Funktion gegenüber dem privaten Investor soll die Stadt demnach ja gerade nicht einnehmen. Insofern wird der Stadt auch sicherlich kein Einblick in die Finanzplanung und den Finanzierungsaufbau des Investors gewährt werden. Dieser Komplex fällt bekanntlich unter das Geschäftsgeheimnis des Investors. Eine Prüfung erfolgt in aller Regel durch die beteiligten Banken.
Der aktuelle Sachstand zu dem Beschluss
In dem Beschlussprotokoll vom 07.02.2024 ist vermerkt: „Das Ergebnis des Prüfungsantrages wird in den Sitzungen des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses und Kultur, Sport, Ehrenamt und Vielfalt Ausschusses bekannt gegeben. Die Vertrauensperson für das Bürgerbegehren hat bislang nicht erkennen können, dass diese Bekanntgabe schon stattgefunden hat (Stand: 01.08.2024). Es bleibt also abzuwarten, was der „Sachverhalt“ besagt, der zu gegebener Zeit vom Magistrat der Stadt präsentiert werden soll.
Keine anderweitigen Beschlüsse, die einem solchen Vorgehen entgegenstehen würden
Trotz eingehender Recherchen und somit guter Kenntnis der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung im Lauf der letzten fünf Jahre ist der Vertrauensperson für das Bürgerbegehren kein Beschluss bekannt, der auch nur im Ansatz dem „Sachverhalt“, der nun „ergebnisoffen“ geprüft werden soll, entgegen stehen würde oder den Spielraum für das „Ergebnisoffene“ auch nur einschränken würde.
Es gibt keinen Beschluss, der etwa besagt, dass die Hugenottenhalle und das damit verbundene Ensemble an Plätzen und Gebäuden im Eigentum der Stadt zu bleiben hat. Bezeichnend ist auch, dass neben dem Beschluss „Privatisierung Hugenottenhalle – Prüfungsantrag der Koalition“ kein Beschluss bekannt ist, der etwas Substanzielles zur Finanzierung all dessen aussagt, was aktuell angeblich oder tatsächlich im Zusammenhang mit der Hugenottenhalle als „Vorhaben“ geplant ist. Damit kommt dem Beschluss „Privatisierung Hugenottenhalle – Prüfungsantrag der Koalition“ eine Schlüsselrolle zu.
Bislang wurde von der Stadtverordnetenversammlung die Sanierung beschlossen
Wenn man von einzelnen Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen, die im Lauf der Jahre anfallen sind, absieht, wurde als weitergehende Maßnahme im Hinblick auf die Hugenottenhalle von der Stadtverordnetenversammlung von Neu-Isenburg lediglich beschlossen, die Hugenottenhalle zu sanieren. Dieser Beschluss datiert vom 05.02.2020.
In die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 5. Februar 2020 brachten die Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und dem Vertreter der FWG einen Antrag unter dem Titel „Sanierung, Umbau und Erweiterung Hugenottenhalle/Stadtbibliothek zu einem Kultur- und Bildungszentrum“ ein (Drucksache 18/1640). Der Antrag umfasst zwei Punkte. Punkt 2 lautet: „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Gebäudekomplex Stadtbibliothek, Hugenottenhalle und Kulturbüro grundlegend zu sanieren und künftig als Kultur- und Bildungszentrum planerisch und konzeptionell weiter zu entwickeln.“ Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Dabei wurde nicht näher präzisiert, was mit Sanierung gemeint ist und in welcher Form sie stattfinden soll. Die Sanierung, am 05.02.2020 beschlossen, wurde nicht nur bis heute nicht in Angriff genommen. Soweit der Vertrauensperson für das Bürgerbegehren bekannt, gibt es auch bis heute keinen Beschluss der Stadt dazu, entlang welchen Prämissen und auf welcher Grundlage die Sanierung bei diesem komplexen Gebäude mit seiner besonderen Konstruktion und Bauweise stattfinden soll (Stand: 01.08.2024).
Die Sanierung von Hugenottenhalle und Stadtbibliothek wird weiter blockiert
Aus Sicht der Vertrauensperson für das Bürgerbegehren ist der Beschluss zu dem Vorgang „Privatisierung Hugenottenhalle – Prüfungsantrag der Koalition“ vor dem Hintergrund des Beschlusses vom 05.02.2020 zu sehen, und zwar in Bezug auf den dort angesprochenen Aspekt „Planung und Konzeption“. Der damit verbundene Prozess, der als Ganzes als ergebnisoffen zu verstehen ist, hält offensichtlich weiter an. Die Stadt scheint es dabei für sinnvoll zu halten, dass dieser Planungs- und Konzeptionsprozess mit offenem Ausgang weiterhin zu Lasten der Inangriffnahme der längst beschlossenen Sanierung von Hugenottenhalle und Stadtbibliothek andauert. Dies ist nicht ohne Weiteres verständlich, denn der Beschluss zur Sanierung ist einer zur Durchführung einer anstehenden baulichen Maßnahme, während das Spiel um „Planung und Konzeption“ zu einem „Kultur- und Bildungszentrum“ ewig weiter betrieben werden kann.
Das Bürgerbegehren in Neu-Isenburg füllt eine Lücke und ist notwendig
Aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung „Privatisierung Hugenottenhalle – Prüfungsantrag der Koalition“ geht nicht hervor, ob, wann und in welcher Weise die Bevölkerung zu der Frage eines etwaigen Verkaufs der Hugenottenhalle einbezogen werden soll. Es ist lediglich vorgesehen, dass die Stadtverordnetenversammlung involviert wird, sobald das Ergebnis des Prüfantrages vorliegt. So ist auch die Pressemitteilung zu verstehen. Die wortreiche Pressemitteilung ist im Übrigen so zu verstehen, dass den Bürgerinnen und Bürgern von Neu-Isenburg zu überhaupt keinem Zeitpunkt zu den „Plänen und Konzepten“ zu einem etwaigen „Kultur- und Bildungszentrum“ Alternativen vorgestellt werden und hierzu ihre Meinung gefragt ist.
Dies allerdings stellt eine eklatante Lücke im demokratischen Prozess dar. Diese Lücke füllt das Bürgerbegehren. Das Bürgerbegehren ist notwendig, um die Bevölkerung angemessen an dem Prozess, wie er sich in Neu-Isenburg rund um das Thema Hugenottenhalle nun einmal darstellt, zu beteiligen.
Richtig ist: Im gewöhnlichen Fall müsste es ein solches Bürgerbegehren sicherlich nicht geben. Ein solches wäre in der Tat schlicht überflüssig. Denn gewöhnlich verkauft keine Stadt den Platz, der ihre eigene Mitte bildet, an einen Investor. Im vorliegenden Fall besteht die ungewöhnliche Situation einer solchen Gefahr jedoch leider real. Die Hugenottenhalle als das zentrale Bürgerhaus der Stadt sowie das Ensemble an Gebäuden und Plätzen, welches den Platz rund um die Hugenottenhalle in der Mitte der Stadt darstellt, könnte von der Stadt an einen Investor verkauft werden.
Amtierender Bürgermeister nähert sich der Position des Bürgerbegehrens an
Der amtierende Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein ist Mitglied der SPD und zählt damit klar erkennbar nicht zu denjenigen, die den Antrag „Privatisierung Hugenottenhalle – Prüfungsantrag der Koalition“ auf den Weg gebracht und begründet haben. Insofern verfügt er persönlich durchaus über Spielraum, abweichend zur regierenden Koalition seine Meinung zu äußern. Wenn der Bürgermeister also, wie in der Pressemitteilung wiedergegeben, Ende Juli 2024 sagt: „Entgegen anderslautender Gerüchte, wird das Gelände der Hugenottenhalle nicht verkauft“, dann kann dies schlechterdings nur die Wiedergabe seiner eigenen Meinung oder Ausdruck seiner persönlichen Hoffnung sein. Denn worauf sonst sollte er sich stützen?
Die Vertrauensperson für das Bürgerbegehren nimmt natürlich mit Freude zur Kenntnis, dass sich – fünf Wochen nach Beginn des Bürgerbegehrens – der Bürgermeister sich auf Position zuzubewegen scheint, wie sie vom Bürgerbegehren bereits seit geraumer Zeit vertreten wird („Kein Verkauf des Areals der Hugenottenhalle an einen Investor“). Der Bürgermeister kann gerne das Bürgerbegehren mit unterschreiben!
Was für ein Amtsverständnis?
Der amtierende Bürgermeister ist hingegen sicherlich nicht befugt, den Beschluss „Privatisierung Hugenottenhalle – Prüfungsantrag der Koalition“ vom 07.02.2024 zu ignorieren, auszuhebeln, dessen Ergebnissen vorzugreifen oder einer sich daran anschließenden Diskussion der Ergebnisse in der Stadtverordnetenversammlung vorzugreifen. Genau einen solchen Eindruck vermittelt der Bürgermeister jedoch, so wie er in der genannten Pressemitteilung zitiert wird und wie diese getitelt ist. Er trägt die Letztverantwortung für die Veröffentlichung dieser Pressemitteilung.
Neu-Isenburg, den 01.08.2024