FAQ zu den Bürgerbegehren in Neu-Isenburg

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Bürgerbegehren „Kein Verkauf des Areals der Hugenottenhalle an einen Investor“ sowie zu dem Bürgerbegehren „Kein Umbau und keine Umnutzung auf dem Areal der Hugenottenhalle“ in Neu-Isenburg.


Seit wann und bis wann laufen die Bürgerbegehren?

Das Bürgerbegehren Kein Verkauf des Areals der Hugenottenhalle an einen Investor“ wurde am 21. Juni 2024 gestartet. Das Bürgerbegehren „Kein Umbau und keine Umnutzung auf dem Areal der Hugenottenhalle!“, wurde am 4. September 2024 gestartet.

So wie diese Bürgerbegehren angelegt sind, gibt es keine Frist. Denn die Frage, die mit dem Bürgerentscheid den Bürgerinnen und Bürgern vorgelegt werden soll, bezieht sich nicht auf eine Entscheidung in der Vergangenheit, sondern auf eine Vorkehrung für die Zukunft.

Gleichwohl wird es irgendwann ein formelles Ende geben. Ziel ist es, das nötige Quorum an Unterschriften zu erreichen, um die Durchführung eines Bürgerentscheides zu bewirken. Aber auch wenn dieses Ziel nicht erreicht wird, wird es ein offizielles Ende geben, das von der Vertrauensperson auf dieser Internetseite mitgeteilt wird.

Wie viele Unterschriften sollen gesammelt werden?

Um „auf der sicheren Seite“ zu sein, sollen nach Einschätzung der Vertrauensperson pro Bürgerbegehren jeweils etwa 4.000 Unterschriften gesammelt werden. Mit Schreiben vom 16. Februar 2024 teilte die Stadt Neu-Isenburg dem Initiator mit, dass das „geltende Unterschriftenquorum für ein Bürgerbegehren in Neu-Isenburg derzeit bei 2.773 gültigen Unterschriften liegt“. „Derzeit“ heißt: Mitte Februar 2024.

Damit ist ein Orientierungswert gegeben. In der Demographie vollziehen sich jedoch ständig Verschiebungen, gerade auch in einer Stadt wie Neu-Isenburg. Die Vertrauensperson wird sich rechtzeitig nach dem dann geltenden Wert erkundigen.

Wie viele Unterschriften wurden bisher gesammelt?

Mit Stand Anfang Oktober 2024 wurden für das Bürgerbegehren Kein Verkauf des Areals der Hugenottenhalle an einen Investor“ rund 640 Unterschriften gesammelt. Für das Bürgerbegehren „Kein Umbau und keine Umnutzung auf dem Areal der Hugenottenhalle!“ wurden bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Unterschriften gesammelt.

Was bedeutet Bürgerbegehren und Bürgerentscheid?

Mit dem Eintrag auf der Unterschriftenliste zu dem Bürgerbegehren beantragen Sie zusammen mit anderen Bürgerinnen und Bürgern aus Neu-Isenburg , dass nach § 8 b HGO (Hessische Gemeindeordnung) ein Bürgerentscheid durchgeführt wird. Mit der Unterschrift zum Bürgerbegehren positionieren Sie sich inhaltlich noch nicht. Sie wirken lediglich mit darauf hin, dass es zu einem entsprechenden Bürgerentscheid kommt.

Im Land Hessen ist gesetzlich vorgesehen, dass ein Bürgerentscheid bindend ist, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Zum einen muss die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen dem Anliegen zugestimmt haben. Zum anderen müssen rechnerisch 25 % der Wahlberechtigten dem Anliegen zugestimmt haben. Wenn diese beiden Punkte erfüllt sind, entfaltet der Bürgerentscheid für die betreffende Kommune rechtlich eine Bindungswirkung vergleichbar dem Beschluss einer Stadtverordnentenversammlung. 

Bin ich berechtigt, zu unterschreiben?

Eintragungsberechtigt sind alle wahlberechtigten Deutschen und EU-Bürger ab 18 Jahren, welche seit mindestens sechs Wochen über einen Erstwohnsitz in Neu-Isenburg verfügen.

Was unterschreibe ich?

Beim erstgenannten Bürgerbegehren soll die Abstimmungsfrage in dem Bürgerentscheid lauten: „Soll das Areal der Hugenottenhalle an einen Investor verkauft werden?“

Beim zweitgenannten Bürgerbegehren soll die Abstimmungsfrage in dem Bürgerentscheid lauten: „Sollen die Pläne der Stadt zu einem Umbau oder einer Umnutzung auf dem Areal der Hugenottenhalle weiterverfolgt werden?“

Erst im Bürgerentscheid besteht die Möglichkeit, sich inhaltlich zu positionieren, und zwar mit „Ja“ oder „Nein“. Die beiden Bürgerbegehren laufen formell unabhängig voneinander.

Warum sollen mit der Unterschrift weitere persönliche Daten angegeben werden?

Bei Bürgerbegehren sind ausschließlich Angaben zu machen, die gesetzlich vorgegeben sind. Dies sind: Vorname, Name, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt sowie Datum und Unterschrift.

Diese Angaben dienen ausschließlich dazu, dass die Stadt nach Übergabe prüfen kann, ob das erforderliche Quorum an gültigen Unterschriften erreicht worden ist. Die Stadt ist berechtigt, einen Abgleich mit den ihr zur Verfügung stehenden Meldedaten vorzunehmen.

Wo erhalte ich Informationen zu den beiden Bürgerbegehren?

Die Informationsarbeit zu den beiden Bürgerbegehren erfolgt zentral über die Internetseite www.bertram-abel.de. Die Initiative unterhält keine Accounts in den Sozialen Medien, postet dort nichts und kommentiert dort auch nichts.  

Ein ergänzendes System zur bürgernah gestalteten Information besteht in den Stützpunkten, verteilt auf die Stadt Neu-Isenburg. Im Laufe des Oktober 2024 wird ausgelotet, inwieweit Stützpunkte sich dazu bereit erklären, öffentlich – also etwa auf dieser Internetseite – genannt zu werden. Gegenwärtig ist eine Nennung nicht möglich. 

Wie komme ich an die Unterschriftenlisten?

Unterschriftenlisten liegen in den Stützpunkten aus. Darüber hinaus können Unterschriftenlisten persönlich von Bertram Abel in Empfang genommen und an ihn übergeben werden: Bertram Abel, Hugenottenallee 112, 63263 Neu-Isenburg jeden Dienstag und Donnerstag von 11 bis 12 Uhr am Gartenzaun sowie jeden Samstag. von 11 bis 12 Uhr in der Bahnhofstrasse/ Ecke Waldstrasse, also in der Zeit des Wochenmarktes an dessen westlichem Ende möglich. Dies gilt für die Dauer, solange die beiden Bürgerbegehren laufen. Darüber hinaus können Unterschriftenlisten an Bertram Abel per Post zugesandt oder bei ihm in den Briefkasten geworfen werden.

Warum dürfen nur original Blätter für die Unterschriften verwendet werden?

Soweit der Vertrauensperson bekannt, liegt bislang noch kein Erfahrungswert dazu vor, wie die Stadt Neu-Isenburg mit eingereichten Unterschriften umgeht, um zu prüfen, ob ihr die für ein Bürgerbegehren erforderliche Zahl an hierfür gültigen Unterschriften überreicht worden ist. Bei Bürgerbegehren gilt als Erfahrungswert, dass 10 bis 20 % mehr Unterschriften gesammelt werden müssen, da von der jeweiligen Kommune Unterschriften aus verschiedenen Gründen nicht anerkannt werden. Hierbei spielen das Nichteinhalten formaler Kriterien, Falscheinträge, aber auch Probleme bei der Entzifferbarkeit eine Rolle.

Die Vertrauensperson möchte die Gefahr, dass es durch die Stadt zu Einstufungen als fragwürdig oder zu Beanstandungen und damit zu Nicht-Anerkennungen kommt, minimieren. Da es sich rechtlich gesehen um Urkunden handelt, ist es wichtig, dass die Unterschriftenlisten einheitlich sind und aus einer Quelle stammen. Die Vertrauensperson akzeptiert daher nur die originalen, von ihr ausgehändigten Unterschriftenlisten. Die Unterschriftenlisten stehen deshalb auch im Download nicht zur Verfügung.

Was passiert mit den Daten?

Das Bürgerbegehren hat eine Erklärung zum Datenschutz aufgenommen. Sie lautet: „Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur zur Durchführung dieses Bürgerbegehrens verarbeitet und genutzt werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden.“ Diese Erklärung steht auf jedem Blatt, mit dem Unterschriften gesammelt werden.

Die Initiative sammelt die Blätter mit den Unterschriften, bis weitestgehend sicher eingeschätzt werden kann, dass die Zahl an gültigen Unterschriften ausreichend gegeben ist. Daraufhin wird der gesamte gesammelte Bestand der original Blätter an die Stadt übergeben. Eine andere Verwendung erfolgt nicht. Sollte zu einem bestimmten Zeitpunkt das Ziel aufgegeben werden, weiter Unterschriften zu sammeln, ohne dass der Punkt erreicht wurde, dass die Zahl an gültigen Unterschriften gegeben ist, werden die Blätter mit den Unterschriften vernichtet.

Gibt es vor der Übergabe an die Stadt eine Durchsicht?

Eine Durchsicht vor der Übergabe findet lediglich in Bezug auf formale Auffälligkeiten statt. Damit ist vor allem gemeint: Fehlen einzelne Angaben bei einem Eintrag. Dies führt jedoch nicht zu einer Nicht-Anerkennung durch die Vertrauensperson. Wenn jedoch angesichts des Eintrages offenkundig ist, dass Angaben mit der Berechtigung unvereinbar sind oder bei einem Eintrag die Überzahl der Angaben fehlt, wird die Vertrauensperson diesen Eintrag von sich aus nicht anerkennen. Sie hält die festgestellten Abweichungen in einer Liste fest.

Wie wird die Übergabe der Unterschriften an die Stadt protokolliert?

Ein spezielles Verfahren in Bezug auf die Übergabe ist nicht bekannt. Insofern wird die Vertrauensperson im Vorfeld der Übergabe eine Liste erstellen, die keine personenbezogenen Daten enthält. Die Liste umfasst die numerische Erfassung der Blätter und der Einträge. Die Vertrauensperson beabsichtigt, diese Liste zentrales Kontrollinstrument zur Verfügung zu haben, wenn es darum geht, unter Zeugen die Übergabe zu tätigen und zu protokollieren.

Was bedeutet die Zulassung durch die Stadt?

Nach Übergabe der Unterschriften ist die Stadt gesetzlich in der Pflicht, die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu prüfen. Hierzu muss sie sich grundsätzlich zeitnah im Rahmen eines Beschlusses äußern.

Im Falle eines positiven Bescheides ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, den Termin für den Bürgerentscheid so anzuberaumen, dass dieser innerhalb von sechs Monaten nach der Zulässigkeitsentscheidung stattfindet. Der Bürgerentscheid ähnelt dann dem einer Wahl.

Im Fall eines negativen Bescheides zur Zulässigkeit besteht für die Initiative die Möglichkeit, eine Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen. In einem solchen Fall führt dies  höchstwahrscheinlich zu nicht unerheblichen Verzögerungen im Ablauf, bis die Frage der Zulassung rechtsgültig geklärt ist und sodann verfahrensmäßig daran angeknüpft werden kann.

Was passiert in der Zeit bis zum Bürgerentscheid?

Nachdem die Unterschriften der Stadt übergeben wurden und die Zulassung durch die Stadt erfolgt ist, besteht eine aufschiebende Wirkung bis zur Durchführung des Bürgerentscheides. In dem Fall, dass die Stadt das Bürgerbegehren nicht zulässt, die Initiative jedoch mit einer Klage vor das Verwaltungsgericht zieht und die Klage vom Gericht angenommen wird, bleibt die aufschiebende Wirkung bestehen, bis ein rechtsgültiges Urteil zur Zulassung vorliegt.

Wer steckt hinter dem Bürgerbegehren?

Weder eine Partei, noch ein Verein noch eine andere Organisation stecken hinter den beiden Bürgerbegehren. Initiator und Betreiber der beiden Bürgerbegehren ist Bertram Abel. Bertram Abel ist auch die einzige als Vertrauensperson genannte Person für die beiden  Bürgerbegehren.

Was bedeutet Vertrauensperson?

Der Gesetzgeber gibt vor, dass bei einem Bürgerbegehren eine bis drei Personen zu benennen sind, deren Name und Anschrift auf den Unterlagen zum Bürgerbegehren mitzuteilen sind. Sie stellen nach außen hin die Vertretung der Initiative dar. Im Rahmen des gesetzlich geregelten Verfahrens für Bürgerbegehren üben sie ehrenamtlich ein Amt aus. Die hierfür vorgegebene Bezeichnung dafür lautet Vertrauensperson. Darüber hinausgehende Detailbestimmungen gibt es nicht.

Warum ist Bertram Abel die alleinige Vertrauensperson?

Im Februar 2024 hat Bertram Abel bekannt gegeben, in Neu-Isenburg ein Bürgerbegehren zum Erhalt der Hugenottenhalle in die Wege leiten zu wollen. Mehrere Monate lang bemühte er sich, kleine oder mittlere Unternehmen mit Sitz in Neu-Isenburg als Unterstützer zu gewinnen. Von dieser Seite war jedoch generell eine erhebliche Zurückhaltung zu spüren. Auch aus dem Sektor der Privatpersonen hat sich bislang niemand aktiv der Initiative angeschlossen. Dies ist zwar bedauerlich und limitiert das Maß an Einsatz, hält Bertram Abel jedoch nicht davon ab, aus Überzeugung aktiv zu sein.

Wer ist Bertram Abel?

Bertram Abel lebt seit 2018 in Neu-Isenburg. Er wurde 1961 in Augsburg geboren und hat in Berlin an der Fachhochschule für Wirtschaft studiert. Er war langjährig als Arbeitsmarktberater sowohl als Angestellter von Landeseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen sowie im Land Brandenburg als auch auf selbständiger Basis im Ruhrgebiet tätig. U. a. hat er den landesweiten Businessplanwettbewerb StartART für Kunst und Kulturwirtschaft in Nordrhein-Westfalen koordiniert. Bertram Abel ist seit mehreren Jahren nicht mehr im Beruf tätig.

Was motiviert Bertram Abel zu den Aktivitäten?

Für Bertram Abel sind zwei Motive maßgeblich, um sich für den Erhalt der Hugenottenhalle mit den damit verbundenen Gebäuden und Plätzen einzusetzen. Zum einen schätzt er ein, dass es eine Gestaltung eines Platzes wie diesen nirgendwo anders gibt. Es handelt sich um ein Monument, welches durchgängig die Verwirklichung eines hohen künstlerischen Anspruches zum Ausdruck bringt. Es stellt ein herausragendes Zeugnis der Baukunst aus der Zeit des Nachkriegsdeutschland dar. Dazu, dieses Ensemble intakt zu halten, es zu schützen und zu bewahren, kann es aus Sicht von Bertram Abel keine Alternative geben.

Zum anderen weiß Bertram Abel: Keine Stadt verkauft ihren zentralen Platz. Keine Stadt nimmt eine radikale Veränderung zu ihrem zentralen Platz vor, ohne dies eingehend mit der  Bürgerschaft zu diskutieren. Keine Stadt eliminiert ihren zentralen Platz, indem sie ihn mit vollbaut, ohne dass überhaupt noch Platz bleibt.

Sich für den Erhalt der Hugenottenhalle mit den damit verbundenen Gebäuden und Plätzen einzusetzen, bedeutet für Bertram Abel, Werte, die in der Vergangenheit nach langer Planung und mit großen Aufwand für die Gemeinschaft geschaffen wurden, für zukünftige Generationen zu erhalten, so dass auch in Zukunft Menschen daran Kontinuität als verbindendes Element von Gemeinschaft konkret erfahren können und von dem ästhetischen und funktionalen Wert dieser Gebäude und Plätze profitieren können. Bertram Abel schätzt an der Tätigkeit, dass sie Beharrlichkeit und Kreativität erfordert und von ihm als sinnvoll angesehen und erfahren wird.    

Gibt es eine Verbindung zur möglichen Gründung einer Wählervereinigung?

Bertram Abel erwägt, rechtzeitig vor den Kommunalwahlen, die im Frühjahr 2026 stattfinden, in Neu-Isenburg eine Wählervereinigung zu gründen. Denn gerade wenn die Bürgerbegehren-Initiative zum Erfolg führt, erscheint dies nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig. Das Anliegen könnte dann in der Parlamentsarbeit aufgegriffen und weiter bearbeitet werden. Denn es stehen dann weiterführende Fragen zur Hugenottenhalle an: Was ist bei der Sanierung zu beachten? Wie kann das Konzept zur Nutzung im Interesse der Stadtgesellschaft weiterentwickelt bzw. modifiziert werden? Aber mit dem Engagement für den Erhalt der Hugenottenhalle mit dem Gebäuden und Plätzen in der Mitte der Stadt sind naturgemäß auch Fragen der Innenstadtentwicklung berührt, die damit ebenfalls mit angegangen werden können.

Formal ist eine solche Initiative jedoch von den beiden Bürgerbegehren klar getrennt zu betrachten. Die Bürgerbegehren stehen als Verfahren für sich. Im Zeitverlauf ist zudem davon auszugehen, dass es zu keiner Überschneidung kommt: Demnach wären die Bürgerbegehren abgeschlossen, wenn die Wählervereinigung Gestalt annimmt.

Stand: 04.10.2024