Der Chef der Hessischen Staatskanzlei an Bertram Abel zur Initiative in Neu-Isenburg
Das Schreiben datiert vom 22. September 2024
„Sehr geehrter Herr Abel,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4. September 2024, in dem Sie sich mit dem Umbau der Hugenottenhalle in Neu-Isenburg beschäftigen und mich über Ihr diesbezügliches Engagement informieren.
Die Kommunen haben ein verfassungsrechtlich garantiertes Selbstverwaltungsrecht, in diesen Rahmen sie unter Beachtung übergeordneten Rechts in alleiniger Verantwortung handeln. Wenn Sie als Bürger Einfluss auf die Entscheidungen der Stadt nehmen wollen, so können Sie dies in erster Linie auf kommunaler Ebene tun – zum Beispiel mit dem von Ihnen betriebenen Bürgerbegehren.
Eine lebendige demokratische Gesellschaft lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger sich einbringen wie Sie. Dafür danke ich Ihnen und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Benedikt Kuhn“
(mit persönlicher Unterschrift)