Das im Sommer 2024 begonnene Bürgerbegehren hat zu einem ersten, zwischenzeitlicher Erfolg geführt, wird aber weitergeführt. Gleichzeitig stellen sich neue Herausforderungen, auf die mit einem zweiten Bürgerbegehren reagiert wird.
Bereits kurz nach dem Start: 640 Unterschriften
Das Bürgerbegehren „Kein Verkauf des Areals der Hugenottenhalle an einen Investor“ startete am 21. Juni 2024. Hierzu konnten relativ rasch rund 640 Unterschriften gesammelt werden. Davon wurden zirka 50 Unterschriften durch Dritte gesammelt und an Bertram Abel als der Vertrauensperson für das Bürgerbegehren übergeben. Knapp 600 Unterschriften hat die Vertrauensperson selbst gesammelt.
Sommer 2024 heißt aber auch: Gegenwind ist zu spüren
Ab Ende Juli 2024 wurde erkennbar, aus welchen Richtungen und auf welche Weise gegen das Bürgerbegehren und die Vertrauensperson vorgegangen wird. Sicherlich war mit Gegenwind zu rechnen. Was diesbezüglich registriert werden musste, übertraf jedoch die Befürchtungen. Hierbei spielten Erfahrungen mit der Offenbach Post als der in der Region maßgeblichen Tageszeitung als auch mit Stil und Inhalt von Verlautbarungen des amtierenden Bürgermeisters von Neu-Isenburg, Dirk Gene Hagelstein, eine zentrale Rolle.
Von Anfang August bis Anfang Oktober 2024 legte daher Bertram Abel in Bezug auf das Sammeln von Unterschriften eine Pause ein und „sortierte sich neu“.
Ein vorläufiger Erfolg: Kurzfristig wird wohl kein Verkauf stattfinden
Dabei soll nicht übersehen werden, dass es einen ersten wichtigen Erfolg zu vermelden gibt: Zumindest für einige Zeit scheint das Thema Verkauf des Areals der Hugenottenhalle vom Tisch zu sein! Die Verantwortlichen der Stadt erkannten wohl, dass sie ihren ursprünglichen Plan des Verkaufes des Areals der Hugenottenhalle angesichts der Stimmung in der Bevölkerung der Stadt zumindest im Moment politisch nicht durchsetzen können. Immerhin: Dies wurde offenkundig bereits mit 600 Unterschriften erzielt.
Der Verkauf der Hugenottenhalle stand anscheinend bereits fest
Einen wichtigen Vorgang in dieser Sache stellt der sogenannte Prüfungsantrages der Stadtverordnetenversammlung vom 7. Februar 2024 dar. Er muss so verstanden werden – auch wenn dies nicht explizit ausgedrückt ist – dass ein Verkauf der Hugenottenhalle schon seit längerem im Grunde feststeht. Im Jahr 2024 geht es eigentlich nur noch darum, bestimmte Einzelheiten zu klären. Offensichtlich geht es den Stadtverordneten vor allem darum, herauszufinden, zu welchen Konditionen die Stadt Neu-Isenburg eventuell ein Entgegenkommen des Investors hinsichtlich des Mietzinses erwarten kann, wenn die Stadt zukünftig Räume auf dem Areal anmieten will.
Das Bürgerbegehren ist weiter notwendig und läuft weiter
Zwar hat der amtierende Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein sinngemäß Ende Juli 2024 verlauten lassen, dass das Bürgerbegehren überflüssig sei, da ein Verkauf nicht geplant sei. Diese Aussage ist jedoch wenig begründet und bezieht sich wohl nur auf den Moment. Das Bürgerbegehren ist daher weiter notwendig. Das Anliegen ist grundsätzlicher Art und bedarf einer rechtlich abgesicherten Fixierung. Das Potenzial, zu diesem Bürgerbegehren weitere Unterschriften sammeln zu können, ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Außerdem besteht keine Frist. Es wird also weitergeführt.
Aktuell noch kein neuer Sachstand, was das Vorgehen der Stadt betrifft
Das Gutachten, welches mit dem Prüfungsantrages von Anfang Februar in Auftrag gegeben wurde, liegt bis heute (Anfang Oktober) nicht vor, jedenfalls nicht in veröffentlichter Form. Eine Vorlage des Ergebnisses in Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung ist jedoch vorgesehen, was im Prüfungsantrag ausdrücklich vermerkt ist. Insofern kann es – zumindest auf einer für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer Grundlage – auch noch keine Diskussion oder gar eine bereits darauf aufbauende Beschlussfassung hierzu gegeben haben.
Die weitere Entwicklung bei der Stadt muss aufmerksam verfolgt werden
Die Situation kann sich jedoch von einem Tag auf den anderen ändern. Die Vertrauensperson hat deshalb vor kurzem damit begonnen, die in der Sache möglicherweise bedeutsamen Sitzungen der Stadtverordneten, sofern sie öffentlich sind, zu besuchen. Sämtliche für Kenntnisnahmen und Beschlüsse relevante Unterlagen der Stadtverordneten werden digital veröffentlicht, und zwar mittels des Rats- und Informationssystem der Stadt Neu-Isenburg. Auch hierzu erfolgen Sichtungen.
Der Plan B der Stadt lautet: Zeitnaher Beschluss zum Bau
Bereits am 30.08.2024, also wenige Tage, nachdem der Siegerentwurf zu dem von der Stadt ausgeschriebenen Architekturwettbewerb ausgewählt war, zitiert die Offenbach Post Oliver Gröll, Vorsitzender der GRÜNEN und Stadtverordneter in Neu-Isenburg, mit den Worten: „Jetzt kommt es darauf an, zeitnah eine Entscheidung für den Bau zu treffen, unter der Voraussetzung einer vernünftigen Finanzierung.“ In der Neu-Isenburger Politik, die traditionell für ihren Konsens bekannt ist, scheint dies keine Einzelstimme zu sein. Vielmehr scheint dies die dortige allgemeine Denkweise wiederzugeben.
Insofern muss nun damit gerechnet werden, dass die Stadt Neu-Isenburg daran geht, den im Siegerentwurf vorgeschlagenen Bau zu beschliessen. Dass es sich im Wesentlichen um einen Neubau handelt, verbunden mit einem vorausgehenden Abriss, und weniger um einen Umbau oder gar eine Sanierung, ergibt sich aus der näheren Betrachtung des Siegerentwurfes. Hierzu liegen veröffentlichte Unterlagen vor.
Nicht erkennbare, da nicht existierende Konzeption
Es fällt auf, dass die Neu-Isenburger Politik keinen Versuch unternimmt, zu erklären, worum es bei dem Vorhaben geht, was damit wie beabsichtigt wird, welchen Aufwand man hierzu betreiben will und welche Konsequenzen dies nach sich zieht. Das hat sicherlich ganz wesentlich damit zu tun, dass nie ein Konzept oder auch nur eine Konzeptskizze, die diesen Namen verdient und die als Grundlage dient, ausgearbeitet wurde. Es gibt zu dem Vorhaben keine Machbarkeitsstudie. Bei der Ausschreibung zum Architekturwettbewerb wurde konsequenterweise die Phase Idee und Konzeption übersprungen, um dann gleich zur Realisierung zu kommen.
Der Plan geht deutlich weiter als jemals auch nur angedeutet
Bis vor wenigen Wochen war von einem Bau auf dem immerhin bereits bebauten Gelände der Hugenottenhalle nachweislich nie die Rede. Offiziell sprach die Stadt Neu-Isenburg stets nur von einer Sanierung. Von Einzelnen und von Dritten wurde auch die Vokabel „Umbau“ benutzt. Von einem umfangreichem Abriss und einem weitgehenden Neubau war jedenfalls nie die Rede, als es um Hinweise auf beabsichtige Maßnahmen auf dem Gelände der Hugenottenhalle ging.
Bürgerbeteiligung ist nicht geplant
Auch die Phase der Erörterung soll nach dem Willen der Neu-Isenburger Politik übersprungen werden. Ohne weitere Diskussion wird das beabsichtigte Vorgehen als alternativlos hingestellt. Es gibt bis heute (Anfang November 2024) keine Verlautbarung dazu, dass es eine Bürgerversammlung geben soll, um zur bestehenden Ausgangslage und zu den möglichen Perspektiven zur Zukunft der Hugenottenhalle und den damit verbundenen Gebäuden und Plätzen Informationen zu erhalten und darüber öffentlich zu diskutieren.
Forderung nach Einladung auf Podium bei Informationsveranstaltung
Für den Fall, dass die Stadt Neu-Isenburg sich doch noch dazu durchringen sollte, eine Bürgerveranstaltung durchzuführen, auf der die Pläne selbst sowie das Für und Wider zu diesen Plänen vorgebracht und diskutiert werden, hat die Vertrauensperson gefordert, an dieser Veranstaltung auf dem Podium mit vertreten zu sein. Denn nachweislich ist sie als alleinige Vertrauensperson des ersten – und nun auch des zweiten – Bürgerbegehrens die einzige bekannte Person, die erklärtermaßen gegen die Pläne Stellung nimmt und hierfür im demokratischen Prozess in relevanter Weise Verantwortung übernommen hat. Ein entsprechendes Schreiben wurde am 07.09.2024 an den Magistratsdirektor Thomas Peters sowie in Kopie an die Stadtverordnetenvorsteherin Christine Wagner übermittelt. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
Die Stadt strebt mit aller Macht eine radikale Veränderung an
Seit Jahren gibt es keine Stellungnahme der Stadt, in der überhaupt nur in Erwägung gezogen wird, das Ensemble der Hugenottenhalle mit Gebäuden und Plätzen so zu bewahren, wie es gebaut worden ist und schlichtweg auf dieser gegebenen Grundlage die Gebäude zu sanieren. Dass eine Sanierung notwendig ist, ist unstrittig. An der Linie, unbedingt radikale Änderungen herbeiführen zu wollen, scheint die Stadt mit aller Macht festzuhalten, auch wenn sie aktuell vor einem direkten Verkauf zurückzuschrecken scheint.
Die neue Marschrichtung wird wohl auf ein PPP-Modell hinauslaufen
Die jüngsten Ankündigungen zeigen, dass die Stadt möglichst bald Fakten schaffen will. Es ist zu erwarten, dass sie eine Konstruktion wählen wird, bei der mit etwas Geschick vermieden werden kann, offen von einem Verkauf sprechen zu müssen. Es wird also auf ein Private-Public-Partnership Modell (PPP) hinauslaufen. Solche Modelle sind jedoch bekannt dafür, dass die möglichen Konsequenzen für niemanden auf der Seite der Öffentlichen Hand voll durchschaubar sind. Die Verträge erstrecken sich – abgeheftet – in der Regel über mehrere Leitzordner. Ob es vor einem solch vertrackten Hintergrund schon sehr bald zu einem Beschluss kommt, wird man abwarten müssen.
Auf die neue Entwicklung muss mit einem zweiten Bürgerbegehren reagiert werden
Die Vertrauensperson geht davon aus, dass die Hürde, die mit dem ersten Bürgerbegehren aufzustellen beabsichtigt ist, mit einem PPP-Modell oder etwas Ähnlichem formal umgangen werden soll. Insofern bedarf es nun eines Bürgerbegehrens, welches inhaltlich auf die aktuellen Planungen der Stadt Bezug nimmt, unabhängig davon, ob es zu einem Verkauf kommt oder nicht. Die Stoßrichtung lautet daher, dass die entsprechenden Planungen nicht weiter verfolgt werden. Das Bürgerbegehren ist – wie das erste – ein „initiierendes“ Bürgerbegehren. Für ein solches Bürgerbegehren gilt keine Frist.
Konkrete Schritte im Zusammenhang mit dem Zweiten Bürgerbegehren
Mit Datum vom 4. September 2024 wurde ein solches zweites Bürgerbegehren vorgestellt und – wie auch im ersten Falle – der Stadt Neu-Isenburg umgehend zur Kenntnis gegeben. Mit dem Sammeln der Unterschriften soll noch in Bälde begonnen werden.
Im Zusammenhang damit sind die Materialien für die Stützpunkte überarbeitet worden. Mit allen bisherigen Stützpunkten wird Kontakt aufgenommen. Für sie besteht das Angebot, in dieser Funktion weiter tätig zu sein. Dabei soll das bestehende Informationssystem weiter ausgebaut werden. Auch wäre es wünschenswert, wenn sich eine Handvoll Partner für Stützpunkte dazu bereit erklären, als solche auch öffentlich genannt zu werden. Hierzu sollen in Kürze entsprechende Gespräche geführt werden.
Ursprüngliche Fasssung: 04.10.2024
Geringfügig überarbeitet: 01.11.2024