Wie lautet der Text auf dem Blatt, welches als Unterschriftenliste für das Bürgerbegehren „Kein Verkauf des Areals der Hugenottenhalle an einen Investor“ dient?
Der Text bis zu dem tabellarischen Teil, der dem Eintragen von Unterschriften gilt, lautet:
„Bürgerbegehren „Kein Verkauf des Areals der Hugenottenhalle an einen Investor“ in Neu-Isenburg
Mit meiner Unterschrift beantrage ich die Durchführung eines Bürgerentscheids nach § 8 b HGO zu folgender Frage:
Text der gewünschten Abstimmungsfrage:
Soll das Areal der Hugenottenhalle an einen Investor verkauft werden?
Begründung: Am 7. Februar 2024 haben 93 % der Stadtverordneten der Stadt Neu-Isenburg beschlossen, folgende für die Zukunft unserer Stadt entscheidende Frage zu prüfen: „In welcher Form ist es möglich,die Hugenottenhalle zu privatisieren?“. Op-online vom 9. Februar 2024 führt als Begründung für diese Prüfung an: „…angesichts der immensen Kosten, die auf die Stadt durch den Umbau in ein Kultur- und Bildungszentrum zukämen…“. Die Vertrauensperson ist der Ansicht: Die von der Stadt seit längerem vertretene Ansicht, auf dem Areal der Hugenottenhalle solle ein Umbau vorgenommen werden, lenkt von den Tatsachen ab und kaschiert die Absicht, das gesamte Areal zu verkaufen. Die Tatsachen sind folgende:
Die Hugenottenhalle beherbergt einen Großen Saal mit Theaterbühne und absenkbarem Orchestergraben. Der Große Saal lässt sich zum Kleinen Saal, zu den Foyers und darüber hinaus auch zum Rosenauplatz hin öffnen. Das Haus eignet sich durch die somit bestehenden vielfältigen Möglichkeiten für Theater-, Opern- und Zirkusaufführungen sowie für Konzerte, Bälle und Kongresse. Eine leistungsfähige Gastronomie erbringt den Service für Großveranstaltungen unterschiedlichster Art. Gebäude und verbindende Außenbereiche stehen funktional und ästhetisch in sachdienlicher Beziehung zueinander und strahlen Ruhe und Weite aus. Die Gebäude sind niedrig und fügen sich gut in das städtebauliche Umfeld ein. Das gesamte Areal ist ausschließlich für Fußgänger bestimmt. Alle Zugänge sind barrierefrei gestaltet. Bäume spenden Schatten. Das Areal ist der einzige größere Bezirk, welcher an der Frankfurter Straße liegt und Menschen, die sich im Zentrum der Stadt aufhalten, als Ruhe- und Rückzugsraum dient.
Die Hugenottenhalle ist das Wahrzeichen der Stadt. Dem Architekten Alex Weber ist es in herausragender Weise gelungen, ein einzigartiges Bürgerhaus für die Stadt zu entwerfen, in der er selbst lebte und sein Architekturbüro unterhielt. Das Bürgerhaus wurde 1976 /1977 eröffnet. Die Anlage ist komplex konstruiert und bietet vielgestaltigen Nutzen. Den ihr zugedachten Zwecken dient es bis heute. Aus Sicht der Vertrauensperson wäre es vollkommen abwegig, wenn die Stadt diese Anlage im Herzen des Stadtzentrums an einen Investor mit privatwirtschaftlichen Interessen und Nutzungszwecken veräußern würde. Er ist der Auffassung, dass ein privater Investor die Anlage ausschließlich mit dem Ziel erwerben wird, sie im Sinne andersartiger Zwecke als den bisherigen maßgeblich zu verändern. Der Erwerb eines ausgedehnten Grundstücks In unmittelbarer Nähe zum Airport Frankfurt legt dies nahe.
Soweit der Vertrauensperson bekannt, wurden bislang von Seiten des Landesamts für Denkmalpflege Hessen keinerlei Schritte unternommen, um eine Prüfung des aktuellen Denkmalwerts der Hugenottenhalle zu veranlassen. Deshalb hat der Initiator des Bürgerentscheids mit Datum vom 15. Mai 2024 eine entsprechende Anfrage an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen gerichtet. Ob die zuständige Fachbehörde tätig werden und wenn ja, mit welchem Ergebnis sie an die Öffentlichkeit treten wird, bleibt abzuwarten, dürfte allerdings von maßgeblicher Bedeutung in der Sache sein. Gleichwohl wird eine wie auch immer geartete Auskunft des Amtes für Denkmalpflege keinen bindenden Charakter für die diesbezüglichen Entscheidungen der Stadt Neu-Isenburg haben. Umso mehr, so die Sicht der Vertrauensperson, kommt nun alles darauf an, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neu-Isenburg sich der Verantwortung für ihre Stadt bewusst werden und entsprechende Initiative ergreifen: Es geht darum, das zentrale stadthistorische und baukulturelle Erbe der Stadt für die Allgemeinheit zu erhalten, für die Zukunft grundlegend in seinem Bestand zu sichern und von dominierenden anderen Einflüssen freizuhalten .
Vorschlag zur Kostendeckung: Mit der Anlage, deren Bau seinerzeit von der Stadt Neu-Isenburg beschlossen wurde, sind eine Reihe von Möglichkeiten verbunden, um laufende Einnahmen zu erzielen. Darüber hinaus war der Stadt höchstwahrscheinlich von Anfang an bewusst, dass es sich bei dem von ihr errichteten Bürgerhaus grundsätzlich um einen Zuschussbetrieb handeln werde. Seit Beginn werden ein großer Teil der Veranstaltungen, die in der Hugenottenhalle stattfinden, von Agenturen als Vertragspartnern durchgeführt. Weiterhin werden in den veranstaltungsfreien Zeiten Räume vermietet. Die umfangreichen Räumlichkeiten für das Restaurant werden verpachtet. Für die Nutzung der Tiefgarage werden Gebühren erhoben. Von diesen Einnahmequellen, die schon bisher eine gewichtige Rolle spielen, wird auch in Zukunft konsequent Gebrauch gemacht werden müssen. Darüber hinaus wird empfohlen, den Pachtvertrag mit dem Restaurant TONINO zu verlängern, so dass der Pächter langfristige Planungssicherheit erhält. Ergänzend sollte geprüft werden, ob die Im Untergeschoss befindliche und bislang in den Pachtvertrag einbezogene 600 qm große Kegelbahn mit Nebenräumen als separate Komponente betrachtet, entsprechend hergerichtet und einer gesonderten Nutzung mit entsprechender Einnahmeerzielung zugeführt werden kann. Der sich sodann jährlich errechnende Fehlbetrag ist auch künftig – wie bisher – von der Stadt Neu-Isenburg aufzubringen, damit die Kostendeckung vollständig gewährleistet ist.
Zu der Frage, wann, entlang welcher Prämissen und in welchem Umfang eine Sanierung der Gebäude erfolgen solle und mit welchen Kosten dies verbunden sein dürfte, wird die Vertrauensperson im gegebenen Zusammenhang keine Position beziehen. Mit Hinblick darauf sei hier lediglich die Anmerkung gemacht, dass op-online in dem eingangs zitierten Artikel berichtet, SPD-Fraktionschef Markus Munari habe in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neu-Isenburg vom 7. Februar 2024 mitgeteilt, dass die Stadt eine „Rücklage von 20 Millionen Euro für die Hugenottenhalle“ gebildet habe.
Als Vertrauensperson wird benannt:
Bertram Abel, Hugenottenallee 112, 63263 Neu-Isenburg, Tel. 06102 8107378
Ermächtigung Vertrauensperson und Salvatorische Klausel: Der Vertreter wird ermächtigt, zur Begründung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht den Kern des Antrages berühren, sowie das Bürgerbegehren bis zum Beginn des Versands der Abstimmungsbenachrichtigungen zurückzunehmen. Sollten Teile des Begehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift für die verbleibenden Teile weiterhin.
Unterschriftenliste (eintragungsberechtigt sind alle wahlberechtigten Deutschen und EU-Bürger ab 18 Jahren, welche seit mindestens sechs Wochen über einen Erstwohnsitz in Neu-Isenburg verfügen)“
Im Anschluss an den tabellarischen Teil, der dem Eintrag von Unterschriften gilt, folgen noch diese Hinweise:
„Datenschutzhinweis: Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur zur Durchführung dieses Bürgerbegehrens verarbeitet und genutzt werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden.
Unterschriftenlisten: Erhalt und persönliche Abgabe bei Bertram Abel bis zum 17. August 2024 jeden Di., Do. und Sa. von 11 bis 12 Uhr
Kontakt: Bertram Abel, Hugenottenallee 112, 63263 Neu-Isenburg, Tel. 06102 8107378, E-Mail abel@bertram-abel.de
Spendenkonto Kontoinhaber: Bertram Abel, Stichwort „Bürgerbegehren“, IBAN: DE06 5003 1000 1060 7590 02 bei der Triodos-Bank BIC: TRODDEF1“