Unterschriftenliste

Das am 10. Januar 2025 gestartete Bürgerbegehren „3 Großprojekte: Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses vom 11.12.24“ hat auf dem Blatt mit der Unterschriftenliste nachfolgend dokumentierten Wortlaut


Der Text bis zu dem tabellarischen Teil, der dem Eintragen von Unterschriften gilt, lautet:

„3 Großprojekte: Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses vom 11.12.24“

Mit meiner Unterschrift beantrage ich die Durchführung eines Bürgerentscheids nach § 8 b HGO (Hessische Gemeindeordnung) zu folgender Frage:

Begründung: Am 11. Dezember 2024 fasste die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich einen Beschluss zu einem Antrag des Magistrats der Stadt, der drei Großprojekte zum Inhalt hat   (Drucksache 19/1770). Punkt 1 lautet: „Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt, dass die drei beschlossenen Großprojekte RTW einschließlich Straßenbau, Umbau Hugenottenhalle und Stadtbibliothek zu einem „Dritten Ort“ (im folgenden „Projekt Huha“ genannt) und der Umbau von Straßenraum und Marktplatz im Alten Ort (im Folgenden „Projekt Alter Ort“ genannt) zentrale Projekte unserer Stadtentwicklung sind. Sämtliche Projekte werden intensiv weiterverfolgt und die Planung bis zur Realisierungsfähigkeit vertieft. In Abhängigkeit von der Finanzierbarkeit erfolgt deren Realisierung.“ Punkt 2 behandelt vor dem Hintergrund haushaltsrechtlicher Fragen Aspekte der Priorisierung sowie der Vorgehensweise in Bezug auf die „bauliche Umsetzung“. Aus der dem Antrag beigefügten Anlage geht hervor, dass außerdem kurzfristig 1,45 Mio. Euro für Planungsleistungen in Sachen „Projekt Huha“ ausgegeben werden sollen. Weiterhin heißt es: „Der Magistrat bildet für die Projekte „Huha“ und „Alter Ort“ verwaltungsinterne Steuerungsgruppen analog zum „RTW-Planungsstab mit Dezernenten I, II, III.“ In der Sitzung sprach der Kämmerer Stefan Schmidt von einer entsprechenden Pauschale für die RTW in Höhe von 350.000 Euro. 

Die Vertrauensperson ist der Auffassung, dass drei Gründe dafür sprechen, den Beschluss vom 11.12.24 zurückzunehmen: Erstens ist der Beschluss in kommunalpolitischer Hinsicht äußerst fragwürdig. Denn damit legt die Stadt vor einer anstehenden Kommunalwahl zumindest für viele Jahre, wenn nicht für ein ganzes Jahrzehnt fest, in welche Projekte Gelder fließen werden, sofern Gelder zur Verfügung stehen, die projektbezogen eingesetzt werden können. Der Handlungsspielraum zukünftiger Politik liegt damit bei Null. Denn die Kassen der Stadt sind leer und es ist nicht absehbar, wann und in welchem Umfang die Stadt die Mittel aufbringen kann, um die beschlossenen Projekte abarbeiten zu können. So wird Kämmerer Stefan Schmitt in einer Pressemitteilung vom 04.12.2024 wie folgt zitiert: „Es ist nicht zu erwarten, dass sich die Haushaltslage und Erträge aus der Gewerbesteuer mittel- bis langfristig und schon gar nicht kurzfristig wieder nennenswert und nachhaltig verbessern werden.“ Zweitens: In der Hessischen Gemeindeordnung steht: „Zur Unterrichtung der Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde soll mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung abgehalten werden.“ Derzeit besteht ein eklatantes Missverhältnis zwischen den die Stadt betreffenden gravierenden Entwicklungen und einer in Hessen vorgesehenen Bürgerbeteiligung. Mehrere Projekte, die kurz vor der Realisierung stehen, bringen einschneidende Veränderungen mit sich. Als Beispiele seien genannt: Die von dessen Eigentümer angekündigte Neuausrichtung des Isenburg Zentrums, das Areal „Neue Welt“, das Groß-Rechenzentrum, welches zentrumsnah entstehen wird, sowie der von einer Immobilienfirma geplante Wohnkomplex auf dem ehemaligen Güterbahnhofsgelände. Zunächst sollte über diese Vorhaben informiert und einer Erörterung dazu Raum gegeben werden, was diese Veränderungen jeweils für die Stadt und das Leben in der Stadt bedeuten, bevor eine weitere Staffel an Großprojekten – und das auch noch ohne entsprechende Bürgerbeteiligung –  beschlossen wird.

Drittens kann keines der im Beschluss genannten Projekte auch nur ansatzweise überzeugen: Projekt 1: Inzwischen liegt zu den Planungen der Stadt zu dem Gelände, auf dem sich das Bürgerhaus mit den umgebenden Plätzen befindet (Hugenottenhalle und Stadtbibliothek mit Rosenauplatz und Vorplatz) der Entwurf vor, der von der Jury zum „Siegerentwurf“ erklärt wurde. Dieser Entwurf zeigt, dass die bestehenden Gebäude abgerissen werden sollen. Dem Entwurf zufolge entfällt damit die Sanierung. Anstelle dessen soll der Neubau folgende Merkmale aufweisen: Er nimmt zu allen Seiten hin eine deutlich größere Fläche ein. Der Haupteingang ist von der Frankfurter Straße abgewandt. Das Gebäude besteht aus einem großen Veranstaltungssaal sowie einem einheitlich gestalteten System offener Foyerzonen und ist bis zu vier Stockwerke hoch. Das Gebäude ist umgeben von Glasfronten und  einem „weißen Keramikkleid“. Am 12.12.24 fand eine Veranstaltung zum 325-jährigen Stadtjubiläum statt. Einer der Vortragenden, Jens Hausmann, Geschäftsführer des in Neu-Isenburg engagierten Projektentwicklers Groß & Partner sprach von einem „Internationalen Kongreßzentrum“, das die Stadt brauche. Damit ist die Sache zutreffend benannt. Jedoch ist nicht einzusehen, warum die Stadt dafür ihren einzigen großen öffentlichen Platz sowie das Wahrzeichen der Stadt opfern soll? Projekt 2: Neu-Isenburg wird derzeit an das neu entstehende S-Bahn-Netz RTW im Westen von Frankfurt angeschlossen. Das mag sinnvoll sein und rechtfertigt auch eine entsprechende Kostenbeteiligung. Hingegen ergibt eine neu gebaute S-Bahn als Anhängsel der RTW, die in Neu-Isenburg zwischen Bahnhof und Stadtmitte verkehrt, keinen Sinn. Sie würde ohnehin nur an Punkten halten, wo bereits jetzt Haltestellen von Buslinien bestehen. Projekt 3: Auch das Aufreißen der Straßen und des Platzes am Alten Ort, um dort dann alles neu zu pflastern, ergibt keinen Sinn. Das Pflaster ist in einwandfreiem Zustand. Barrierefreiheit ist bereits gewährleistet.     

Kostendeckungsvorschlag: Der Beschluss vom 11.12.24 bestätigt drei Großvorhaben als beschlossen, und beschließt deren Realisierung. Weder zeitlich noch in der Höhe ist der Beschluss gedeckelt. Dabei sind die Kosten noch nicht bekannt. Sie werden in der Finanzplanung der Stadt noch nicht abgebildet. In den Beschlussunterlagen heißt es, dass die bauliche Umsetzung des „Projekt Huha“ mindestens 50 bis 60 Mio. Euro kosten wird. Die Kosten für den Abriss der bestehenden Gebäude sind hier nicht mitgerechnet. Ob bei diesem Projekt Förderungen möglich sind, ist derzeit nicht absehbar. Die Kosten für den Bau der RTW-Strecke vom Bahnhof bis in die Stadt mit „angrenzendem Straßenausbau“ werden in den Beschlussunterlagen auf grob 100 Mio. Euro prognostiziert. Dem seien Förderungen gegenzurechnen. Für das „Projekt Alter Ort“ werden in den Beschlussunterlagen Kosten in Höhe von rund 4 bis 5 Mio. Euro prognostiziert. Hinzu kommen 1,45 Mio. Euro, die Planungsleistungen für das „Projekt Huha“ betreffen und die laut dem Kämmerer Stefan Schmidt im Nachtrags-Haushalt für 2025 Berücksichtigung gefunden haben. Daneben ist noch von Kosten in Höhe von je 350.000 für bis zu drei Planungsstäbe die Rede.

Dem gegenüber würde mit Rücknahme des Beschlusses vom 11.12.24 eine Situation rechtlich wieder hergestellt sein, nach der zu den drei Großprojekten eine bauliche Realisierung durch die Stadtverordnetenversammlung nicht beschlossen ist. Bezogen auf Hugenottenhalle und Stadtbibliothek wertet die Vertrauensperson die rechtliche Lage so, dass von der Stadtverordnetenversammlung als bauliche Maßnahme lediglich die Sanierung beschlossen wurde, und zwar am 05.02.20 (Drucksache 18/1640). Die Stadtverordnetenversammlung hat sodann am 29.09.21 (Drucksache  19/0277) einen in Quadratmetern angegebenen Maßstab für den Erweiterungsumfang beschlossen, und zwar bezogen auf eine Konzeptstudie mit alternativen Szenarien hierzu. Eine bauliche Maßnahme, die über die Sanierung hinausgeht, wurde auch hier nicht beschlossen. Mit dem positiven Ausgang des Bürgerentscheides würde der Weg frei, um den Beschluss vom 05.02.20 in Bezug auf die Sanierung von Hugenottenhalle und Stadtbibliothek umzusetzen. Es wird eingeschätzt, dass das Ensemble baulich in gutem Zustand ist. Der gesamte Innenbereich, die Innen-Beleuchtung, die Küche des Restaurants sowie einige technische Anlagen wurden bereits erneuert. In wichtigen und zentralen Hinsichten besteht jedoch weiterhin Sanierungsbedarf. Dass eine Sanierung unverzichtbar ist, wenn die Gebäude nicht abgerissen werden sollen, ist der Stadt bewusst: Mit Stand 31.12.23 betrug die Höhe der Sonderrückstellung „Hugenottenhalle Stadtbibliothek“  15 Mio. Euro. Diese Rückstellung wurde bislang nicht aufgelöst.

Als Vertrauensperson wird benannt: Bertram Abel, Hugenottenallee 112, 63263 Neu-Isenburg, Tel. 06102 8107378

Ermächtigung Vertrauensperson und Salvatorische Klausel: Der Vertreter wird ermächtigt, zur Begründung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht den Kern des Antrages berühren, sowie das Bürgerbegehren bis zum Beginn des Versands der Abstimmungsbenachrichtigungen zurückzunehmen. Sollten Teile des Begehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift für die verbleibenden Teile weiterhin.

Unterschriftenliste (eintragungsberechtigt sind alle wahlberechtigten Deutschen und EU-Bürger ab 18 Jahren, welche seit mindestens sechs Wochen in Neu-Isenburg über einen Erstwohnsitz verfügen)

Im Anschluss an den tabellarischen Teil, der dem Eintrag von Unterschriften gilt, folgen noch  diese Hinweise:

Datenschutzhinweis: Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur zur Durchführung dieses Bürgerbegehrens verarbeitet und genutzt werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden.

Unterschriftenlisten: Erhalt und Abgabe bei der Vertrauensperson (s. o.) oder bei den 24 Stützpunkten in der Stadt, in denen die Listen ausliegen.

Spendenkonto Kontoinhaber: Bertram Abel, Stichwort „Bürgerbegehren – Bürgerentscheid “, IBAN: DE06 5003 1000 1060 7590 02 BIC: TRODDEF1

Kontakt: siehe oben, unter Vertrauensperson

Weitere Informationen: https://bertram-abel.de