Die wichtigsten Punkte zum Bürgerbegehren „Kein Verkauf des Areals der Hugenottenhalle an einen Investor“? zur Schnelllektüre mit Querverweisen auf die entsprechenden Seiten zur vertieften Lektüre
Allgemeines
Das Bürgerbegehren „Kein Verkauf des Areals der Hugenottenhalle an einen Investor“? startete am 21. Juni 2024. Wie es dazu kam, erfahren Sie auf dieser Internetseite unter „Bürgerbegehren in Neu-Isenburg“.
Mit Stand 7. August 2024 betrug die Zahl der gesammelten Unterschriften 620. Geplant ist, insgesamt rund 4.000 Unterschriften zu sammeln, um auf der sicheren Seite zu sein.
Das Bürgerbegehren richtet sich an die Wahlberechtigen in der Stadt Neu-Isenburg. Nur diese können bei dem Bürgerbegehren unterschreiben.
Es gibt eine genannte Vertrauensperson zu diesem Bürgerbegehren. Diese Person ist Bertram Abel, Hugenottenallee 112 in 63263 Neu-Isenburg.
Das Bürgerbegehren ist Teil eines gesetzlich festgelegten demokratischen Verfahrens. Deshalb sind die Unterschriften original auf den Urkunden zu leisten. Die Urkunden mit den Unterschriften werden von der Initiative gesammelt, bis sie – in ausreichend erscheinender Zahl – der Stadt übergeben werden.
Den auf der Urkunde befindlichen Text finden Sie auf dieser Internetseite unter „Text Unterschriftenliste“.
Eine bestimmte Frist besteht bei diesem Bürgerbegehren nicht.
Was unterschreibe ich?
Mit dem Eintrag auf der Unterschriftenliste zu dem Bürgerbegehren beantragen Sie zusammen mit anderen Bürgerinnen und Bürgern aus Neu-Isenburg lediglich, dass nach § 8 b HGO (Hessische Gemeindeordnung) ein Bürgerentscheid durchgeführt wird.
Die Abstimmungsfrage in dem Bürgerentscheid soll lauten: „Soll das Areal der Hugenottenhalle an einen Investor verkauft werden?“ Erst im Bürgerentscheid besteht die Möglichkeit, sich inhaltlich zu positionieren, und zwar mit „Ja“ oder „Nein“.
Mit der Unterschrift zum Bürgerbegehren positionieren Sie sich inhaltlich noch nicht. Sie wirken lediglich mit darauf hin, dass es zu einem entsprechenden Bürgerentscheid kommt. Das ist alles.
Das Prozedere
Die Informationsarbeit zum Bürgerbegehren erfolgt zentral über die Internetseite www.bertram-abel.de. Die Initiative unterhält keine Accounts in den Sozialen Medien, postet dort nichts und kommentiert dort auch nichts.
Ein ergänzendes System zur bürgernah gestalteten Information besteht in den Stützpunkten, verteilt auf die Stadt Neu-Isenburg. Hierzu erfahren Sie mehr auf dieser Internetseite unter „FAQ Bürgerbegehren“.
Die Vertrauensperson akzeptiert ausschließlich die originalen, von ihr ausgehändigten Unterschriftenlisten. Anderweitige Kopien oder Ausdrucke werden nicht akzeptiert. Die Unterschriftenliste steht deshalb auch im Download nicht zur Verfügung.
Unterschriftenlisten können persönlich von Bertram Abel in Empfang genommen und persönlich an ihn übergeben werden: jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag von 11 bis 12 Uhr in der Hugenottenallee 112 (am Gartenzaun, bei „Abel“ klingeln). Dies gilt für die Dauer, solange das Bürgerbegehren läuft. Darüber hinaus können Unterschriftenlisten an Bertram Abel per Post zugesandt oder bei ihm in den Briefkasten geworfen werden.
Die Diskussion
Inzwischen sind alle möglichen Behauptungen im Umlauf, so dass Verunsicherung dahingehend entstanden ist, ob es überhaupt noch Sinn macht, das Bürgerbegehren weiterzuführen. Hierzu wird festgestellt: Das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid sind weiterhin notwendig! Einige notwendige Richtigstellungen zu irreführenden Äußerungen finden Sie auf dieser Internetseite unter „Aktuelle Stellungnahme“.
Vor allem der amtierende Bürgermeister von Neu-Isenburg, Dirk Gene Hagelstein, hat sich bedauerlicherweise mit einer Reihe von bizarr erscheinenden und offenbar die Beschlusslage verkennenden Äußerungen hervorgetan. Bertram Abel hat ihn deshalb öffentlich aufgefordert, sich einer Podiumsdiskussion zu stellen, die einschließt, dass auch Fragen aus dem Publikum beantwortet werden. Mehr hierzu auf dieser Internetseite unter „Podiumsdiskussion gefordert“:
Auch wenn es paradox klingt: Massiv vorgetragene Widerrede wird von der Initiative grundsätzlich als gutes Zeichen gewertet. Sie bestätigt, dass die Initiative auf dem richtigen Weg ist. Lassen Sie sich nicht irritieren! Der Rat lautet: Vertrauen Sie Ihrem persönlichen Urteilsvermögen und Ihrer persönlichen Meinung!
Neu-Isenburg, den 12.08.2024