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Der Chef der Hessischen Staatskanzlei mit Datum vom 22. September 2024:  

„Sehr geehrter Herr Abel,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4. September 2024, in dem Sie sich mit dem Umbau der Hugenottenhalle in Neu-Isenburg beschäftigen und mich über Ihr diesbezügliches Engagement informieren.

Die Kommunen haben ein verfassungsrechtlich garantiertes Selbstverwaltungsrecht, in diesen Rahmen sie unter Beachtung übergeordneten Rechts in alleiniger Verantwortung handeln. Wenn Sie als Bürger Einfluss auf die Entscheidungen der Stadt nehmen wollen, so können Sie dies in erster Linie auf kommunaler Ebene tun – zum Beispiel mit dem von Ihnen betriebenen Bürgerbegehren.

Eine lebendige demokratische Gesellschaft lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger sich einbringen wie Sie. Dafür danke ich Ihnen und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Benedikt Kuhn“

mit persönlicher Unterschrift

Die Vertrauensperson für die inzwischen zwei Bürgerbegehren zur Hugenottenhalle in Neu-Isenburg sieht sich damit in ihrem Vorgehen bestätigt und moralisch gestärkt. In dem oben beschriebenen Sinne übernimmt sie initiativ Aufgaben für die Gemeinschaft. Sie versteht dieses Schreiben aber auch so, dass allen Beteiligten nahegelegt wird, sich in ihrem Handeln auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die Anerkenntnis übergeordneten Rechts zu besinnen, wenn sie bezogen auf Zukunftsfragen zu Neu-Isenburg sowie die demokratische Auseinandersetzung hierzu Stellung nehmen, zumal wenn es in Ausübung von verantwortungsvollen Ämtern und Funktionen stattfindet.