Liebe Neu-Isenburgerinnen und Neu-Isenburger,
die vom Unterzeichner angestoßene Initiative verbucht es als ihren Erfolg, dass das Areal der Hugenottenhalle mit den darauf befindlichen Gebäuden und Plätzen bislang – Stand Ende Oktober 2024 – nicht verkauft wurde.
Denn schon Anfang Februar 2024 wurde erkennbar, dass es der Wille der Parteien der regierenden Koalition in Neu-Isenburg ist, die „Hugenottenhalle“ – ohne näher zu erklären, wie weit diese Definition gefasst ist – zu verkaufen. In diesem Zusammenhang beauftragte sie den Magistrat, Einzelheiten dazu zu prüfen, zu welchen Konditionen die Stadt daraufhin einzelne Räume für ihre Zwecke „zurückmieten“ kann (Drucksache 19/1399). Die Parteien der regierenden Koalition hatten wohl gehofft, die Angelegenheit unbemerkt über die Bühne zu bringen.
Dass diesem Auftrag zur Prüfung, soweit erkennbar, bis heute nicht nachgekommen wurde, ist ein Erfolg der Initiative. Der Erfolg basiert auf den im Sommer 2024 innerhalb von gut vier Wochen gesammelten 640 Unterschriften. Den Parteien der regierenden Koalition in Neu-Isenburg ist angesichts dieses Votums klar geworden, dass ihr Vorhaben nicht bzw. nur unter Inkaufnahme von erheblichem Widerstand aus der Bevölkerung durchsetzbar ist.
Für das Leisten der Unterschriften sei hier noch einmal herzlich gedankt! Selbstverständlich wurden die Unterschriften bislang noch nicht der Stadt übergeben.
Die Kuh ist damit noch nicht vom Eis. Sobald sich die rechtliche Lage ändern sollte – und damit ist grundsätzlich jederzeit zu rechnen -, wird seitens der Initiative mit einer daraufhin abgestimmten Kampagne reagiert.
Unabhängig davon sind die Vorbereitungen dafür getroffen worden, das Instrument Bürgerbegehren auf einen zweiten Aspekt hin auszuweiten. Dabei geht es um die Verhinderung eines Umbaus auf dem Areal der Hugenottenhalle auch für den Fall, dass es zu keinem Verkauf kommt. Denn angesichts der oben beschriebenen Entwicklung ist damit zu rechnen, dass die Stadt Neu-Isenburg auf andere Weise als der eines Verkaufs versuchen wird, das Areal neu zu bebauen.
Von daher muss das Sammeln der Unterschriften ausgeweitet und solange fortgesetzt werden, bis die Schwelle erreicht ist, die für den Bürgerentscheid erforderlich ist. Erst mit dem positiven Ausgang des Bürgerentscheids ist das erste Ziel der Initiative wirklich erreicht, nämlich Sicherheit in Bezug auf den Erhalt der bestehenden Anlage.
Das darauf aufbauende Ziel wird dann darin bestehen, eine angemessene Sanierung durchzuführen, die den Charakter der Bauten und der Plätze erhält. Eine solche Sanierung wurde bislang bekanntlich hinausgezögert. Sie soll baldmöglichst in Angriff genommen werden.
Neu-Isenburg, den 30. Oktober 2024
Bertram Abel