INITIATIVE Stadtmitte   


Kampf um den Erhalt eines Gebäudekomplexes im Zentrum der Stadt

In den Jahren 2024 und 2025 setzte sich der Verfasser für den Erhalt eines Gebäudekomplexes und der damit verbundenen Außenbereiche im Zentrum der Stadt Neu-Isenburg ein. Neu-Isenburg ist eine mittelgroße Stadt im Kreis Offenbach und liegt 10 KM südlich von Frankfurt am Main. Das Stadtgebiet grenzt an die Flächen des Flughafens Frankfurt an.

Hugenottenhalle, Stadtbibliothek, Rosenauplatz und Vorplatz sind die Bezeichnungen, unter denen die hier gemeinte städtebauliche Situation vor Ort bekannt ist. Errichtet wurde die Anlage 1977 als Gemeinschaftshaus für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neu-Isenburg. Nach Einschätzung des Verfassers zeichnet sich der Verbund von Gebäuden und Außenbereichen durch eine faszinierende Vereinigung von ausgesprochen außergewöhnlichen Merkmalen aus.  

Der Verfasser erkennt in dem Ensemble ein herausragendes Ergebnis von Baukunst, was den Schutz und Erhalt der Anlage als Ganzes nicht nur rechtfertigt, sondern seiner Überzeugung nach auch gebietet. Es handelt sich um das Wahrzeichen der Stadt. Das Ensemble, wenn es seinen Möglichkeiten entsprechend genutzt wird, bietet ausgezeichnete Merkmale zur Stärkung von Lebensqualität in der Stadtmitte und ermöglicht – im Anschluss an eine Grundsanierung, die erforderlich ist – die Durchführung kultureller Ereignisse unterschiedlichster Art, wie dies auch schon in der Vergangenheit der Fall war. Die Möglichkeiten hierzu wurden, wie es scheint, am ehesten noch in der ersten Jahren nach Eröffnung angemessen ausgeschöpft.

Anregung zum Stellen unter Denkmalschutz  

Im Mai 2024 wandte sich der Verfasser an das Landesamt für Denkmalpflege mit der Anregung, den bestehenden Komplex als Ganzes unter Denkmalschutz zu stellen. Obwohl sicherlich sehr viel für eine solche Vorgehensweise spricht, war das Ergreifen eines derartigen Schrittes bislang versäumt worden. Leider sah sich das Landesamt für Denkmalpflege als die hierfür zuständige Behörde des Landes Hessen auch weiterhin nicht veranlasst, entsprechend aktiv zu werden. Dies wurde sogar sehr schnell mitgeteilt. Angesichts dieser nunmehr sehr problematischen Ausgangslage sowie mit Blick auf die zunehmend akute Gefahr des Verlustes des genannten Kulturgutes ergriff der Verfasser als Bürger vor Ort Schritte, um sich für den Schutz und Erhalt der Anlage einzusetzen. 

Zwei Bürgerbegehren mit dem Ziel, die Entwicklung zu beeinflussen  

Der Verfasser initiierte zwei Bürgerbegehren. Das erste Bürgerbegehren vom Juni 2024 zielte auf eine Verhinderung des Verkaufs des Grundstückes mit der Anlage durch die Stadt. Hiermit erzielte er einen Achtungserfolg: Die Presse berichtete und der Bürgermeister äußerte sich. Mit dem zweiten Bürgerbegehren vom Januar 2025 reagierte er auf einen im Dezember 2024 von den Stadtverordneten gefassten Beschluss, der in der Öffentlichkeit so gut wie nicht bemerkt wurde. Mit ihm wurde das Errichten eines Neubaus auf Grundlage eines nunmehr vorliegenden Entwurfes beschlossen, dies auf dem Gelände der bestehenden Anlage. Zuvor gab es keinen Beschluss für einen solchen neuen Bau, sondern lediglich Beschlüsse zu Planungen alternativ zu einer Sanierung. In der Öffentlichkeit wurde das Vorgehen kaum bemerkt. Der Verfasser hielt es in diesem Zusammenhang jedoch für geboten, Öffentlichkeit herzustellen und der Bürgerschaft der Stadt die Gelegenheit zu geben, auf den Gang der Dinge korrigierend Einfluss zu nehmen.  

Wohl auch aufgrund der sich kompliziert darstellenden Beschlusslage – es handelte sich um eine Art Sammelbeschluss mit Positionierung zu unterschiedlichen Projekten – gelang es dem Verfasser nicht, in der kurzen Frist die Quote an Unterschriften zu erreichen, die erforderlich ist, um einem Bürgerentscheid herbeizuführen. Ende 2025 zeichnete sich zudem ab, dass die Strategien, trotz leerer Kassen der Stadt den Neubau durchzusetzen, offenbar so angelegt sind, dass der Verkauf des Grundstückes zwar vermieden, der Neubau gleichwohl erfolgen und durch einen Investor finanziert werden soll. So drohte auch das erste Bürgerbegehren ins Leere zu laufen. Auf Grundlage dieser Beurteilung stellte der Verfasser dann auch hierzu das Sammeln von Unterschriften ein.

Einstellung des Kampfes und Verlagerung des Schwerpunktes    

Im Laufe des Jahres 2025 entschied der Verfasser, die Bemühungen im Kampf um den Erhalt der Anlage mit Hugenottenhalle, Stadtbibliothek, Rosenauplatz und Vorplatz einzustellen. Er verlagerte den Schwerpunkt seiner Aktivitäten auf praktische Bemühungen zur Steigerung der Lebensqualität in der Stadtmitte von Neu-Isenburg. So kritisierte er nicht nur das in der Stadt an vielen Stellen zu beobachtende Verwahrlosenlassen von Straßen und Plätzen, sondern steuerte mit konkretem Handeln dagegen. Dies betraf namentlich das Gelände mit den genannten Bauten sowie die zugehörigen Außenbereiche. Er reinigte Plätze und Wege und kümmerte sich um Grünbereiche. Zum Jahresende 2025 stellte er auch diese Aktivitäten ein.     

Beschluss der Stadt, der den Weg zum Abriss frei macht

Ende 2025 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass die Hugenottenhalle im Jahr 2027, also exakt 50 Jahre nach deren Eröffnung, geschlossen wird. Deren Schließung bildet die Voraussetzung für den Abriss. Im Frühjahr 2026 wechselte der Verfasser seinen Wohnsitz. In diesem Zusammenhang dankte er denjenigen, die ihn 2024/2025 in Neu-Isenburg unterstützt hatten und teilte das Einstellen seiner dortigen Aktivitäten mit. Der Verfasser beabsichtigt, eine umfangreiche Dokumentation zu seinem Engagement dem Stadtarchiv der Stadt Neu-Isenburg zu übergeben.