Erklärung zur Durchführung


Zur Durchführung des Bürgerbegehrens „3 Großprojekte: Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses vom 11.12.24“ in Neu-Isenburg hat die INITIATIVE Stadtmitte am 03.03.25 eine Pressemitteilung herausgegeben. Sie ist nachstehend im Wortlaut wiedergegeben.


Pressemitteilung  

03.03.2025 – INITIATIVE Stadtmitte Neu-Isenburg 

Bürgerbegehren 3 Großprojekte: Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses vom 11.12.24“ in Neu-Isenburg: Unterschriften werden bis zum 29. März 2025 gesammelt!

Das Bürgerbegehren läuft seit dem 10. Januar 2025 und wird am 29. März 2025 enden. Die Frage, die im Bürgerentscheid den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern von Neu-Isenburg vorgelegt werden soll und die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann, lautet: „Soll der Beschluss der Stadtverordneten-Versammlung vom 11.12.2024 zu den drei Großprojekten zurückgenommen werden?“

Die Stadt Neu-Isenburg meint damit Maßnahmen der „Stadtentwicklung“, deren Kosten sich zusammen auf 175 Mio. Euro belaufen: 1. den Bau einer 2 Km langen S-Bahn-Linie vom Bahnhof zum Zentrum in Neu-Isenburg samt eines damit erforderlichen Straßenneubaus. 2. den Abriss von Hugenottenhalle und Stadtbibliothek, um auf dem Gelände einen wesentlich größeren Neubau zu errichten. 3. die Neu-Pflasterung des bereits gepflasterten Alten Ortes. Näheres ist der Drucksache 19/1770 der Stadt Neu-Isenburg zu entnehmen. (Die Formulierungen sind dort andere.)

Die Vertrauensperson für das Bürgerbegehren, der Neu-Isenburger Bertram Abel, erklärt: „Als brisant schätze ich ein, dass der Beschluss die bauliche Umsetzung dieser Projekte festschreibt.“ Der Beschluss ist zugleich so offen gefasst, dass auch Dritte wie z. B. Investoren einzelne Projekte finanzieren und realisieren können. Bei der Hugenottenhalle wird dies mit hoher Sicherheit dazu führen, dass alles, was nicht Grund und Boden ist, in die Hände eines Investors bzw. kommerziellen Betreibers gelangen wird. Der Entwurf scheint exakt auf so etwas zugeschnitten zu sein.

Weder gab es in Neu-Isenburg eine Bürgerversammlung, noch eine Diskussion in der Stadtverordnetenversammlung. Letztere übersprang diese und diskutierte lediglich über die sich anschließende Frage einer „Priorisierung“ dieser Maßnahmen. Der Kern der beabsichtigten Beschlussfassung – nämlich die Baubeschlüsse – wurde öffentlich nicht angekündigt. Öffentlich angekündigt wurde lediglich eine Entscheidung zur Priorisierung von „beschlossenen Großprojekten“. Bertram Abel: „Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss vom 11.12.24 an der Stadtgesellschaft vorbei den Kahlschlag und Ausverkauf des Zentrums der Stadt besiegelt. Unser Ziel ist, dass der Beschluss zurückgenommen wird.“

Zu allen weiteren Fragen rund um das Bürgerbegehren finden Sie Informationen auf der Internetseite der INITIATIVE Stadtmitte Neu-Isenburg unter https://bertram-abel.de/.

Vertrauensperson für das Bürgerbegehren:

Bertram Abel, Hugenottenallee 112, 63263 Neu-Isenburg , Tel. 06102 8107378