Bürgerbegehren gab Anstoss zu Erklärungen der Stadt
Die Stadt Neu-Isenburg veröffentlichte am 26.07.2024 eine Pressemitteilung mit dem Titel: „Gelände der Hugenottenhalle wird nicht verkauft. Es gibt keine Grundlage für die aktuellen Spekulationen“. Am darauf folgenden Montag, also am 29.07.2024 veröffentlichte die Offenbach Post einen Artikel, der auf diese Pressemitteilung Bezug nimmt, deren Tenor übernimmt und im Titel zuspitzt. Der Titel lautet: „Hugenottenhalle Neu-Isenburg: Kein Verkauf des Grundstücks an Investor“.
Die Stadt verspricht etwas, was sie nachweislich nicht hält
In der Pressemitteilung der Stadt heißt es einleitend: „Aus gegebenem Anlass teilt die Stadt Neu-Isenburg mit, dass es nicht geplant ist, dass Gelände der Hugenottenhalle an einen „Investor“ zu veräußern. Die Stadtverordnetenversammlung hat lediglich am 7. Februar 2024 dem Magistrat einen Prüfauftrag erteilt, wie über verschiedene Modelle die Finanzierung der Sanierung der Hugenottenhalle abgewickelt werden könnte. Verschiedene Finanzierungsmodelle sollen in den kommenden Monaten geprüft und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.“ Tatsache ist, dass bis Ende Januar 2025 der Magistrat dem Antrag nicht nachgekommen ist. Sie hat hierzu nichts vorgelegt. Von daher konnte bislang auch keine Diskussion hierzu stattfinden.
Bürgerbegehren will lediglich rechtssicher Vorsorge treffen
Auf das Bürgerbegehren „Kein Verkauf des Areals der Hugenottenhalle an einen Investor“ wird in der Pressemitteiliung nicht direkt Bezug genommen. Aber es ist klar, dass dieses angesprochen ist. Dabei wird so getan, als würden mit dem Bürgerbegehren Gerüchte verbreitet werden. Dies ist nicht der Fall. Das Bürgerbegehren will lediglich Vorsorge treffen für den Fall, dass ein Verkauf des Areals der Hugenottenhalle, also des Grundstück mit den darauf befindlichen Gebäuden und Plätzen beabsichtigt ist und diese Absicht umgesetzt werden soll. Einem solchen Vorgehen soll von vornherein ein Riegel vorgeschoben werden. Dies soll der mit dem Bürgerbegehren angestrebte Bürgerentscheid leisten.
Irreführende Darstellung, wenn von Sanierung die Rede ist
Auffallend ist, dass in einer Pressemitteilung der Stadt von einer „Sanierung der Hugenottenhalle“ gesprochen wird. Es gehe um die „Finanzierung der Sanierung der Hugenottenhalle“. Dies ist abwegig, denn einfach nur eine Sanierung der Hugenottenhalle strebt die Stadt schon seit dem Jahr 2020 offenkundig nicht mehr an. Dafür hätte es auch ganz gewiss nicht des Architekturwettbewerbs bedurft, der im Jahr 2024 stattfand und der nach Angaben der Stadt 447.000 Euro gekostet hat. Die Aufgabenstellung an die Architekturbüros war dort deutlich anders formuliert.
Inzwischen ist klar: Es geht um Abriss und Neubau
Nachdem sich die Jury für einen Siegerentwurf entschieden hat, ging der Magistrat der Stadt Neu-Isenburg daran, auf dieser Basis das weitere Vorgehen zu planen. Dies ist insofern bemerkenswert, als angesichts des Siegerentwurfs vollkommen klar ist, dass es um einen kompletten Abriss und neubau geht. Eine Diskussion dazu fand nirgendwo statt, weder in den Parteien, noch in der Stadtverordnetenverssammlung noch in Stadtgesellschaft. Auch die Medien schweigen sich hierzu bislang aus. Ferner ist nichts zu der Frage zu hören, wer diesen Neubau finanzieren und als Bauherr realisieren soll und wer den Abriss, der zuvor erforderlich ist, vornehmen soll.
Aufspaltung in Grundstück und Neu-Bebauung
In der Pressemitteilung vom 26.07.2024 wird der Bürgermeister mit den Worten zitiert: „Entgegen anderslautender Gerüchte, wird das Gelände der Hugenottenhalle nicht verkauft.“ Damit lässt der Bürgermeister indirekt erkennen, dass er nicht davon ausgeht, dass die Gebäude auf dem Gelände zukünftig im Eigentum der Stadt bleiben. Man scheint eine Art horizontale Aufspaltung vor Augen zu haben: Das Grundstück soll im öffentlichen Eigentum bleiben, die Bebauung erfolgt in privater Regie.
Spekulationen des Bügermeisters ohne Grundlage
Warum der Bürgermeister im Sommer 2024 noch die Hoffnung äußert, dass das neu errichtete Gebäude von der Stadt betrieben werden wird, bleibt sein Geheimnis. Denn er äußerte die Auffassung: „Der Kulturbereich der Stadt wird weiterhin Betreiber des Gebäudeensembles bleiben und die inhaltliche Gestaltung gewährleisten.“ Mit Sicherheit – und so ist auch der Prüfungsantrag der Stadtverordnentenversammlung zu verstehen – wird das Gebäude mit seiner veränderten Nutzung dann privat betrieben werden. Was soll da die Stadt dann noch?
Bürgerbegehren orientiert sich an der bestehenden Situation
Vor diesem Hintergrund muss betont werden, dass die Initiative Bürgerbegehren „Kein Verkauf des Areals der Hugenottenhalle an einen Investor“ nicht beabsichtigt, sich auf eine Diskussion einzulassen, bei der es zu einer Aufspaltung in Grundstück und Bebauung kommt. Sie beruft sich auf die in Deutschland geltende Definition von Grundstück, wie sie als Norm in der Rechtsordnung formuliert ist. In Anlehnung an § 94 BGB werden Grundstück sowie Gebäude, Tiefbauten und Plätze als Elemente begriffen, die mit dem Grund und Boden fest verbunden sind. Dies zusammen bildet die wesentlichen Bestandteile des Grundstücks. Eine solche Einheit ist gemeint, wenn gefordert wird: „Kein Verkauf des Areals der Hugenottenhalle an einen Investor“. Dabei wurde – und wird – selbstverständlich davon ausgegangen, dass es nicht zu einem Abriss der Hugenottenhalle und Stadtbibliothek kommt.